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Anfrage

Vertragsbedingungen

 

Basierend auf der Empfehlung des Schweiz. Reisebüroverbandes

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Columbus Tours Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen.

 

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Columbus Tours AG für von Columbus Tours AG veranstaltete Reisearrangements oder andere von Columbus Tours AG im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von Columbus Tours AG vermittelten „Nur-Flug-Arrangements“ (wie z.B. Apex/Pex-Flugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigene Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist Columbus Tours AG nicht Ihre Vertragspartei.

2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und Columbus Tours AG abgeschlossen wird

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Columbus Tours AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Columbus Tours AG wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

Die Leistungen von Columbus Tours AG beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt, selbst wenn Sie mit Ihrem Arrangement ein Bahnanschlussbillett erhalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den Prospekten/Preislisten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft in Doppelzimmer (in CHF). Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.

4.2 Zahlung
4.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses sind 30% der Gesamtkosten als Anzahlung zu leisten.
4.2.2 Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 28 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Sofern ncht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
4.2.3 Nicht rechtzeitige Bezahlungen der Anzahlung oder Restzahlungen berechtigt Columbus Tours AG die Reiseleistungen zu verweigern.

4.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 29 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

4.4 Buchungsgebühren
Falls Sie ein „Nur-Landarrangement“ (ohne Hin- und/oder Rück-transport ab Schweiz) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, maximal Fr. 200.- pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für „Nur-Hotel-Buchungen“ bis zu vier Nächten.

4.5 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)

5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person Fr. 100.-, pro Auftrag, maximal Fr. 200.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3).
Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3.

Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.

5.3 Annullierungskosten

5.3.1
Landarrangement Einzelreisen
(nur sofern auf der Rechnung/Bestätigung nichts anderes erwähnt!)
bis 91 Tage vor Abreise Bearbeitungsgebühr Fr. 100.- pro Person
90 - 60 Tage vor Abreise 10% des Reisepreises
59 - 21 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
20 -   8 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
7 - 0 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Landarrangement Gruppenreisen
(ab 6 Teilnehmer und sofern auf der Rechnung/Bestätigung nichts anderes erwähnt)
bis 91 Tage vor Abreise Bearbeitungsgebühr Fr. 100.- pro Person
90 - 60 Tage vor Abreise 20% des Reisepreises
59 - 21 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
20 -   0 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Flug
Es gelten immer die auf der Rechnung/Bestätigung separat erwähnten Annullations- und Umbuchungsbedingungen.

5.3.2Besondere Fristen für Landarrangements“ vom 15.12. - 5.1.
bis 91 Tage vor Abreise 30% des Reisepreises
90 - 30 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
29 -   0 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen 100% des Reisepreises

5.3.3 Bei abweichenden Annullierungskosten, wie z.B. bei Flugtickets, welche separat auf der Rechnung aufgeführt werden, gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Airline.
5.3.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

5.4 Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherungen abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei Ihrer Buchungsstelle eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.

5.5 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
a) bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebebeginn;
b) bei Reisen in Europa und in Länder ohne Visumspflicht bis zwei Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet);
c) bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrer Buchungstelle und aufgrund unserer organisatorischen Möglichkeit (Zeitdauer für die Einholung der Visa,Neuausstellung der Dokumente usw.).
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.
Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises.
Columbus Tours AG orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung notwendig. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).

6. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Columbus Tours AG behält sich ausdrücklich vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschl. Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preisererhöhungen usw. oder
c) Wechselkursänderungen ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Columbus Tours AG behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaft, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder abwendbare Umstände es erfordern. Columbus Tours AG bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Columbus Tours AG orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurück treten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis rückerstattet;
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mit teilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

7. Reiseabsage durch Columbus Tours

7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Columbus Tours AG ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Columbus Tours AG Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 u. 5.2.1 und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Columbus Tours AG angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Columbus Tours AG die Reise bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn absagen.

7.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Columbus Tours AG die Reise absagen.

7.4 Reiseabsage aus anderen Gründen durch Columbus Tours AG
Columbus Tours AG ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

8.1 Columbus Tours AG kann aus rechtlichen zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.

8.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Columbus Tours AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Columbus Tours AG-Reiseleitung, die örtliche Columbus Tours AG-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Reiseleitung, der örtlichen Columbus Tours AG-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder den Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

10.2 Die Reiseleitung, die örtliche Columbus Tours AG-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Columbus Tours AG-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung, die örtliche Columbus Tours AG-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Columbus Tours AG ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (s. Ziffer 11).

10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Columbus Tours AG geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Columbus Tours AG geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich Columbus Tours AG unterbreiten. Ihre Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Columbus Tours AG-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schäden nicht auf Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.

 

11. Haftung von Columbus Tours AG

11.1 Allgemeines
Columbus Tours AG vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Columbus Tours AG-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Columbus Tours AG nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsaus-schlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse
Columbus Tours AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnissse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Columbus Tours AG, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Columbus Tours AG ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Columbus Tours AG im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden inter-nationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.4 Übrige Schaden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Columbus Tours AG auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotel sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
11.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren, Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überbelastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen.Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Columbus Tours AG ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.

11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

12. Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt.
Columbus Tours AG empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.
Sofern eine obligatorische Annullierungskostenversicherung abgeschlossen wird: Sollten Sie bereits über eine private Annullierungskostenversicherung verfügen, können Sie anlässlich der Buchung eine Verzichtserklärung unterschreiben, In diesem Falle haften Sie persönlich für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.

13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderen Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

13.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.

13.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

13.4 Columbus Tours AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Columbus Tours AG ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

14. Rückbestätigung von Flugscheinen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfälligen Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

15. Sicherstellung

Columbus Tours AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beiträge. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

16. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Columbus Tours AG oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Weitere Informationen sowie Kontaktdaten des Schweizerischen Ombudsmann finden Sie hier.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Columbus Tours AG ist schweizerisches Recht anwendbar.

17.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

17.3 Für Klagen gegen Columbus Tours AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand Brugg vereinbart.

Stand Mai 2018